Begleitete Umgänge

Begleiteter oder betreuter Umgang heißt, dass der Kontakt zwischen dem umgangsberechtigten Elternteil und dem Kind in Begleitung einer neutralen dritten Person stattfindet. Er dient dazu, Kontaktabbrüche zwischen Kind und Umgangsberechtigtem zu vermeiden bzw. die Kontaktanbahnung zwischen beiden zu unterstützen. Des Weiteren kann er Konflikte zwischen den Beteiligten vermindern oder beenden, Eskalationen vermeiden und damit die Belastungen für das Kind verringern.

Begleiteter Umgang verfolgt letztendlich das Ziel, dass die Beteiligten lernen, den Umgang selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen.

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